Geld anlegen in Lichtenstein

Geld anlegen in Lichtenstein

Lichtenstein ist ein Fürstentum, hat 34000 Einwohner und ist ähnlich wie die Schweiz ein beliebtes Land für Geldanlagen, auch wegen seines strikten Bankgeheimnisses.
Das Bankgeheimnis ist ein hohes Gut. Der Staat ist jedoch im Rahmen von Ausklärungsarbeiten bei Straftaten zur Mithilfe verpflichtet.


Ausländischen Behörden erhalten grundsätzlich keine Auskünfte.
Stiftungen und Trusts gehören zu den beliebtesten Geldanlagen in Lichtenstein. Derzeit bestehen rund 76000 Stiftungen.
Geringe Steuersätze und die Gründeranonymität machen diese Anlageform besonders attraktiv, denn nur der Treuhänder in Lichtenstein ( der jur. Gründer ) kennt die Identität des Stifters. Dieser Treuhänder unterliegt ebenfalls einer diskreten Verschwiegenheit und er erteilt keine Auskünfte an Finanzbehörden aus dem Ausland.

Empfehlenswert ist eine Stiftung in Lichtenstein erst ab einem Betrag von € 125000 bis € 175000. Für den Kleinanleger kann sein Geld als Termingeld, Fonds etc anlegen und muss Erträge versteuern. Das Finanzamt muss hier den Angaben des Anlegers vertrauen, da dieses ja wie bereits erwähnt kein Recht auf Auskünfte aus Lichtenstein hat.
Häufig entsteht (auch durch die Medien) der Eindruck, dass Geld anlegen in Lichtenstein etwas verwerfliches sei, – es bzw. einen illegalen Touch hat.
Wenn man sich jedoch an alle Vorschriften hält, hat man nichts zu befürchten, – außer einer evtl. Doppelsteuer. Nämlich in Deutschland und in Lichtenstein.

Man muss also Einkünfte die z.B. aus einem lichtensteinischen Fonds stammen, genau so versteuern als würde es sich um Einnahmen aus dem Inland handeln.
Sollte es nun zu einem Negativergebnis kommen, d.h. also ein Verlustgeschäft, – heißt das für den Steuerpflichtigen, dass man in manchen Fällen Verluste im Ausland in Deutschland geltend machen kann.
Jeder hat das Recht Kapitalgeschäfte im Ausland zu tätigen, Privatpersonen, Personengesellschaften oder juristische Personen.